Matthias John

 

Die Anwälte Karl und Theodor Liebknecht mit einer vollständigen Dokumentation ihrer Prozesse von 1900–1916

 

2014, 222 S., ISBN 978-3-86464-072-8, 34,80 EUR

 

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Klappentext

 

Aus den überlieferten Quellen geht hervor, dass Theodor Liebknecht nach dem Besuch der Universitäten Leipzig (zwei Semester), Freiburg i. Br. (ein Semester) und Berlin im April 1892 nach Abschluss des Wintersemesters 1891/92 sein Examen und im Juni/Juli 1898 seine Assessorenprüfung abgelegt hatte, die eine große finanzielle Belastung für die Familie Liebknecht war. Und am Tage des Assessorexamens seines zweitältesten Sohnes Karl, also am 5. Mai 1899, schrieb Vater Wilhelm Liebknecht an I. Bahlmann: „Mein zweiter Sohn ist heute glücklich durch’s (letzte) Examen und kann sich nun in etwa 8 Wochen mit dem ältesten assoziieren.“

Es lässt sich quellenmäßig belegen, dass Theodor nach Eröffnung der gemeinsamen Rechtsanwaltskanzlei mit Karl Liebknecht im Jahre 1899, soweit nur möglich, seinem jüngeren Bruder das Agieren vor Gericht überließ; so war Karl im Zeitraum von 1900 bis 1914 in insgesamt 218 Prozessen vor oder hinter den Gerichtsschranken zu finden, während für dieselbe Zeit in denselben Quellen nur 52 Prozessbeteiligungen des älteren Bruders nachgewiesen werden konnten.

Nach einer Gesamtwürdigung kommt man nicht umhin, festzustellen, dass Karl Liebknecht neben Kurt Rosenfeld, Wolfgang Heine, Hugo Heinemann und Hugo Haase wohl der herausragende Anwalt in der deutschen Sozialdemokratie, oder – um es mit einem modernen Begriff auszudrücken – „einer ihrer Staranwälte“ war, der in vielen gerade politisch spektukulären Proessen erfolgreich auftrat.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass Liebknechts erfolgreiches Wirken als Anwalt in führenden Kreisen der deutschen Sozialdemokratie nach seiner Ermordung im wahrsten Sinne des Wortes totgeschwiegen wurde.

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

I. Der juristische Werdegang der Brüder Liebknecht und ihre anwaltliche Tätigkeit   7

II. Übersicht über die Prozesse, an denen Karl Liebknecht als Angeklagter, Klagevertreter, Verteidiger oder Zeuge beteiligt war   37

III. Übersicht über jene Prozesse, an denen Karl oder Theodor Liebknecht als Klagevertreter bzw. Verteidiger beteiligt war   87

 

Dokumentenanhang 101

1. Dokumente zur juristischen Ausbildung der Brüder Liebknecht   103

2. Beschwerde Karl Liebknechts gegen die Auflösung einer am 10. Juli 1902 stattgefundenen Versammlung, in der Georg Ledebour über die „Greueltaten des Zarismus“ gesprochen hatte   105

3. Beschwerde Karl Liebknechts gegen die Entrechtung der Stadtverordneten Richard Augustin und Adolph Hoffmann durch den Stadtrat Fischbeck   120

4. Berichte der „Volkswacht“, der „Königsberger Volkszeitung“ und der „Märkischen Volksstimme“ über Prozesse, in denen Karl und Theodor Liebknecht als Verteidiger auftraten   127

5. Dokumente und Fotos aus Karl Liebknechts Tätigkeit als Rechtsanwalt   205

6. Ausgewählte Zeitungsberichte über Prozesse mit Karl Liebknecht als Verteidiger   206

 

Über den Autor 215

 

 

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Aus den überlieferten Quellen geht hervor, dass Theodor Liebknecht nach dem Besuch der Universitäten Leipzig (zwei Semester), Freiburg i. Br. (ein Semester) und Berlin im April 1892 nach Abschluss des Wintersemesters 1891/92 sein Examen und im Juni/Juli 1898 seine Assessorenprüfung abgelegt hatte, die eine große finanzielle Belastung für die Familie Liebknecht war. Und am Tage des Assessorexamens seines zweitältesten Sohnes Karl, also am 5. Mai 1899, schrieb Vater Wilhelm Liebknecht an I. Bahlmann: “Mein zweiter Sohn ist heute glücklich durch’s (letzte) Examen und kann sich nun in etwa 8 Wochen mit dem ältesten assoziieren.”

Es lässt sich quellenmäßig belegen, dass Theodor nach Eröffnung der gemeinsamen Rechtsanwaltskanzlei mit Karl Liebknecht im Jahre 1899, soweit nur möglich, seinem jüngeren Bruder das Agieren vor Gericht überließ; so war Karl im Zeitraum von 1900 bis 1914 in insgesamt 218 Prozessen vor oder hinter den Gerichtsschranken zu finden, während für dieselbe Zeit in denselben Quellen nur 52 Prozessbeteiligungen des älteren Bruders nachgewiesen werden konnten.

Nach einer Gesamtwürdigung kommt man nicht umhin, festzustellen, dass Karl Liebknecht neben Kurt Rosenfeld, Wolfgang Heine, Hugo Heinemann und Hugo Haase wohl der herausragende Anwalt in der deutschen Sozialdemokratie, oder – um es mit einem modernen Begriff auszudrücken – “einer ihrer Staranwälte” war, der in vielen gerade politisch spektukulären Proessen erfolgreich auftrat.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass Liebknechts erfolgreiches Wirken als Anwalt in führenden Kreisen der deutschen Sozialdemokratie nach seiner Ermordung im wahrsten Sinne des Wortes totgeschwiegen wurde.

 

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